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Kirchliche Datenschutzgesetze (KDG und DSG-EKD) treten in Kraft

Am heutigen 24. Mai 2018 treten sowohl das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) als auch das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz – DSG-EKD) in Kraft.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Andreas Fennen
Dipl.-Kfm. Andreas Fennen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
a.fennen@bpg-muenster.de

Am heutigen 24. Mai 2018 tritt das von den einzelnen Diözesen veröffentlichte Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft. Dabei haben alle Diözesen grundsätzlich die Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017 übernommen. Die bisher geltende Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) wird damit abgelöst. Wir verweisen in diesem Zusammenhang erneut auch auf die von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirchen Deutschlands erarbeiteten Praxishilfen unter www.katholisches-datenschutzzentrum.de/infothek.

Ebenfalls tritt heute auch das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz – DSG-EKD) vom 15. November 2017 in Kraft. Zur Information wurden vom Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) sog. Kurzpapiere erarbeitet, die unter https://datenschutz.ekd.de/infothek-items/kurzpapiere-zum-neuen-ekd-datenschutzgesetz-dsg-ekd/  eingesehen werden können.

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