Hat das Warten ein Ende? Wird das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) 2017 beschlossen?
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwältin Agnes Lisowski
0251 - 48204-17
a.lisowski@bpg-muenster.de
Die Bundesregierung plant schon lange die Pflegeberufe zu reformieren und zu generalisieren. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe soll aufgehoben werden. Das Reformvorhaben haben die Regierungsparteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode festgeschrieben. Die ersten Eckpunkte zur Vorbereitung des Pflegeberufereformgesetzes hat eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft schon im März 2012 vorgelegt. Der entsprechende Referentenentwurf stand am 26. November 2015 fest. Am 18. März 2016 hat der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in erster Lesung beraten und diesen an den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen. Der Ausschuss für Gesundheit hat vorbehaltlich der Überweisung der Pflegeberufereformgesetzesvorlage die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen. Diese fand am 30. Mai 2016 statt. Seitdem kam das Gesetzesvorhaben zur Reform der Pflegeberufe zum Stillstand.
Nunmehr kommt jedoch Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016 die Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufereformgesetzes beschlossen. Er hat die sofortige Sachentscheidung zwar vertagt, aber er wies den Gesetzesentwurf dem Gesundheitsausschuss – federführend - und dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zu.
Man kann folglich die Hoffnung hegen, dass das Pflegeberufereformgesetz dieses Jahr noch beschlossen wird. Wir werden Sie über den weiteren Stand des Gesetzesvorhabens auf dem Laufenden halten.
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