GEPA NRW / WTG NRW: Der Belegungsstopp wird kommen!
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Vollstationären Pflegeeinrichtungen mit einem umfassenden Leistungsangebot (vgl. § 18 WTG NRW) haben zukünftig höhere Anforderungen an die bauliche Einrichtungsstruktur zu erfüllen. Im § 20 WTG NRW ist geregelt, dass in den Einrichtungen der Anteil der Einzelzimmer bei mindestens 80 % liegen muss und, dass zur Sicherstellung des Rechts auf Privatsphäre der Bewohner die Sanitärräume in ausreichender Zahl in Form von Einzel- und Tandembädern vorhanden sein müssen. Diese Anforderungen müssen spätestens bis zum 31. Juli 2018 umgesetzt sein (vgl. § 47 Absatz 3 WTG NRW).
Die Auswertung einer Umfrage ergab, dass von 650 der rd. 2.700 vollstationären Pflegeeinrichtungen, die im Oktober 2015 die Anforderungen des WTG NRW an die Wohnqualität noch nicht erfüllt hatten, immerhin 72 Einrichtungen noch keine fristgerechte Umsetzungsperspektive der geplanten Baumaßnahmen vorlegen konnten (516 Einrichtungen haben an der Umfrage teilgenommen).
In unserem Artikel "Umsetzung der Anforderungen des WTG NRW – Aktuelle Entwicklungen" vom 4. Juli 2017 haben wir über eine Abstimmung des damaligen "Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter" (kurz: MGEPA) und den zuständigen WTG-Behörden berichtet. Das Ministerium hat die betreffenden Einrichtungen über die Plattform PfAD.invest angeschrieben und hatte die Bereitschaft signalisiert, sinnvolle Lösungen für die Einrichtungen zu finden, die die Anforderungen des § 20 WTG NRW bis zum 31. Juli 2018 nicht erfüllen.
Die betroffenen Einrichtungen hatten zudem gehofft, dass die neue Landesregierung in NRW neben den Anpassungen der APG NRW und der APG DVO durch das Entfesselungspakte I evtl. auch eine Fristverlängerung bzgl. der Anpassung der Wohnqualität beschließt.
Das nach der Landtagswahl zuständige "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW" (kurz "MAGS") stellte nun allerdings klar, dass die Einrichtungen 15 Jahre Zeit gehabt hätten um sich um die Umsetzung der verbesserten Qualitätsstandards zu kümmern und dass es zu keiner weiteren Verschiebung dieser Frist kommen werde.
Weiterhin erklärt der zuständige Minister Laumann: "Wenn diese Einrichtungen die Quote nicht erfüllen, werden die Bewohner die dort jetzt schon wohnen, natürlich auch weiterhin dort wohnen bleiben können. Allerdings werden die Träger mit einem Belegungsstopp rechnen müssen, damit sie nicht weitere Bewohner aufnehmen. Alles andere würde zu Qualitätsverlusten führen. Und es wäre ungerecht gegenüber denjenigen Trägern, die rechtzeitig in einen Umbau investiert haben. Sie haben einen berechtigten Anspruch auf die Verlässlichkeit von Gesetzesvorgaben."
Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
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