Bild: Steine

Erfahrung schafft Vertrauen

GEPA NRW: Feststellungsverfahren nach § 11 APG DVO NRW – Handbücher zur Datenerfassung im System PfAD.invest

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) hat in einem Schreiben vom 5. Mai 2015 bekannt gegeben, dass nach umfangreicher Erprobung durch die beiden Landschaftsverbände Anträge auf Feststellung und Festsetzung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gemäß §§ 11 und 12 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) in das System PfAD.invest eingegeben werden können.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

0251 - 48204-15
r.jucks@bpg-muenster.de

Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-64
s.homm@bpg-muenster.de

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) hat in einem Schreiben vom 5. Mai 2015 bekannt gegeben, dass nach umfangreicher Erprobung durch die beiden Landschaftsverbände Anträge auf Feststellung und Festsetzung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gemäß §§ 11 und 12 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) in das System PfAD.invest eingegeben werden können.

Dies gilt zum einen für Einrichtungen, die nicht von der Übergangsfrist des § 22 Absatz 1 des Alten- und Pflegegesetzes Gebrauch machen und eine Festsetzung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der APG DVO NRW, 2. November 2014, bis zum 31. Dezember 2015 beantragen wollen. Diese Anträge werden von den Landschaftsverbänden vorrangig bearbeitet.

Zum anderen besteht aber auch schon die Möglichkeit, die für alle Einrichtungen notwendigen Anträge auf Feststellung (soweit dies noch nicht für 2015 erfolgt ist) und Festsetzung für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 im System zu erfassen. Diese Anträge werden im Rahmen der verfügbaren personellen Kapazitäten bis zum 15. November 2015 beschieden.

In diesem Zusammenhang wurden zudem folgende Handbücher (mit jeweiligem Stand) auf den Hilfe-Seiten von PfAD.invest veröffentlicht:

  1. Handbuch PfAD.invest Teil 1: Allgemeines – Registrierung – Unterlagen, Version 1.0 (30.04.2015)
  2. Handbuch PfAD.invest Teil 2: Registrierung – Anmeldung, Version 1.0 (30.04.2015)
  3. Handbuch PfAD.invest Teil 3a: Feststellung – Eigentum, Version 1.0 (11.06.2015)
  4. Handbuch PfAD.invest Teil 3b: Feststellung – Miete, Version 1.0 (11.06.2015)
  5. Handbuch PfAD.invest Teil 4: Festsetzung, Version 1.0 (11.06.2015)
  6. Nummerierung der Datenfelder der Antragstellung, Version 1.0 (11.06.2015)

Die Handbücher sollen die Einrichtungen insbesondere bei der Erfassung der Daten im System PfAD.invest unterstützen. Die Handbücher können unter der folgenden Internetadresse heruntergeladen werden:

http://www.d-nrw.de/pfadinvest/

Unsere ersten Erfahrungen zeigen, dass die Zusammenstellung der Daten für die Erfassung im System PfAD.invest je nach Einrichtung sehr zeitintensiv ist. Wir empfehlen den Einrichtungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, dass einzugebende Werte noch testiert werden müssen, frühzeitig mit der Erfassung der Daten zu beginnen. Ansonsten lässt sich eine rechtzeitige Absendung eines Antrags bis zum 31. August 2015 kaum realisieren.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfassung der Daten und Testierung der einzugebenden Werte.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

0251 - 48204-15
r.jucks@bpg-muenster.de

Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-64
s.homm@bpg-muenster.de

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland