Entwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen anhand aktueller Vergleichszahlen aus dem BPG-Werkstättenbetriebsvergleich 2016
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Wigbert Kreis
Steuerberater
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
w.kreis@bpg-muenster.de
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erzielen neben Einnahmen aus Vergütungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen auch Umsätze aus Produktions- und Dienstleistungen im Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen.
Seit Jahren erstellen wir einen Werkstättenbetriebsvergleich. Die Datenbasis bilden dabei die durch uns geprüften Jahresabschlüsse. Es handelt sich um Werkstätten aus insgesamt vier Bundesländern, wobei nordrhein-westfälische Einrichtungen den Schwerpunkt bilden.
Als statistisches Maß in den weiteren Ausführungen wird der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster und daher aussagekräftiger als das arithmetische Mittel.
Struktur
Die Bandbreite der in den Betriebsvergleich 2016 einbezogenen Werkstätten reicht von 250 bis zu 1.324 genehmigten Plätzen. Der Median bei der Kapazität liegt bei rd. 652 Plätzen. Der Auslastungsgrad bewegt sich mit einem Wert von 112,7 % auf einem hohen Niveau (Vorjahr 108,5 %). Die Bandbreite bewegt sich hier von 94,8 % als Minimum bis zu 133,2 % als Maximum. Die Berechnung der Auslastungsgrade erfolgt auf Basis der genehmigten Plätze, die nicht immer der tatsächlich benötigten und beanspruchten Platzzahl entsprechen. Zum Beispiel tragen sogenannte ausgelagerte oder betriebsintegrierte Arbeitsplätze sowie Überbelegungen zur Auslastungsüberschreitung bei. Der Anteil der im Berufsbildungsbereich beschäftigen behinderten Menschen beträgt 11,1 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig (11,7 %).
Jahresergebnis/Arbeitsergebnis
Alle Werkstätten unseres Datenpools haben ein positives Jahresergebnis erwirtschaften können, wobei der Median dieser Ergebnisse gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich angestiegen ist. In Relation zum Umsatz lag die Rentabilität der Werkstätten bei 3,6 % (Umsatzrentabilität). Analog haben sich die Arbeitsergebnisse als Bemessungsgrundlage für die Auszahlungsquote an die Werkstattbesucher erhöht.
Die Ausschüttungsquoten (Auszahlung von Arbeitsentgelten aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten an die Beschäftigten) liegen zwischen 70,0 % im Minimum und 148,4 % im Maximum und damit im Median mit 85,9 % deutlich über der gesetzlich vorgesehenen Mindestquote von 70 %. Eine hohe Auszahlungsquote führt dazu, dass weniger Volumen für die Bildung der Rücklagen für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung steht. Die Notwendigkeit der Mittelansammlung in Höhe der aufgebauten Ersatz- und Modernisierungsrücklagen unter Berücksichtigung der Abschreibungsrücklage ist über Investitionspläne zu belegen. Überschüssige Mittel sind an die Werkstattbesucher auszuzahlen.
Umsatz/Arbeitsentgelt je behinderten Menschen im Arbeitsbereich
Bei einem Umsatz von TEUR 6.310 je behindertem Menschen zeigt sich der monatliche Lohn für die Werkstattbesucher in unserem Datenpool mit EUR 185,47 je Monat leicht über dem Betrag des Vorjahres. Insbesondere die wachsende Anzahl von Werkstattbeschäftigten mit psychischen/seelischen Behinderungen begründen mit ihrer überdurchschnittlichen Produktivität diese Entwicklung.
Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft (angestellte Betreuer) hat sich mit TEUR 54 gegenüber dem Vorjahr unter anderem aufgrund von Tarifsteigerungen erhöht.
Finanzdaten
Die Ausstattung mit liquiden Mitteln und kurzfristig realisierbarem Vermögen unter Abzug von kurzfristigen Verbindlichkeiten zeigt sich im Liquiditätsgrad II mit TEUR 4.807. Im Liquiditätsgrad II sind auch die flüssigen Mittel enthalten, die den WVO-Rücklagen (Ertragsschwankungsrücklage, Rücklage für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen und Abschreibungsrücklage) entsprechen. Unter Abzug der WVO-Rücklagen von den flüssigen Mitteln ergibt sich eine wesentlich geringere Überdeckung von TEUR 1.174.
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