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Entwicklung der Altenhilfe anhand aktueller Vergleichszahlen aus dem BPG-Altenheimbetriebsvergleich 2017

Der jährlich von der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Altenheimbetriebsvergleich liegt in der aktuellen Fassung vor und gibt Einblicke in die Entwicklung der Branche im Geschäftsjahr 2017.

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Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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s.homm@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
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Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

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r.jucks@bpg-muenster.de

Seit dem Jahr 1998 führt die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen durch. Die Datenbasis wird den testierten Jahresabschlüssen der geprüften Gesellschaften und Einrichtungen entnommen. Für den BPG-Betriebsvergleich des Jahres 2017 stehen die Daten von rd. 150 Altenheimen – überwiegend in katholischer Trägerschaft und in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gelegen – zur Verfügung.

Als statistisches Maß wird neben dem arithmetischen Mittelwert und dem Minimum bzw. Maximum insbesondere der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster als der Mittelwert. Zusätzlich werden die sog. Quartilwerte (oberes bzw. unteres Quartil) berechnet. Der obere Quartilwert sagt aus, dass 25 % der Einrichtungen für diesen Wert eine höhere Ausprägung haben bzw. 75 % einen Wert haben, der unter diesem oberen Quartilwert liegt.

Der BPG-Betriebsvergleich umfasst die drei Bereiche „Leistungsdaten und Entgelte“, „Vermögens- und Finanzlage“ und „Ertragslage und Erfolgsvergleich“.

1. Leistungsdaten und Entgelte

1.1. Auslastung

Die wichtigste Kennzahl in der Altenhilfe ist die Auslastung, da die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Einrichtung in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen an den Auslastungsgrad gekoppelt ist. Dabei sind teilweise die den Entgeltverhandlungen zugrunde gelegten Auslastungsgrade auf Länderebene festgelegt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bildet eine 98-prozentige Auslastung die Kalkulationsbasis der Pflegesatzverhandlungen. In Niedersachsen dagegen ist der Auslastungsgrad zwar frei im Rahmen eines individuellen Pflegesatzverfahrens verhandelbar, wobei der „übliche“ Auslastungsgrad hier ebenfalls regelmäßig bei 98 % liegt. Die nachstehende Übersicht zeigt die Auslastung der in den Betriebsvergleich eingeflossenen vollstationären Altenhilfeeinrichtungen im Drei-Jahres-Vergleich:

Auslastung

Der Median der Auslastung liegt in unserem Gesamtbetriebsvergleich – wie auch die Median-Auslastung in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen – bei 99,0 % und damit oberhalb der Kalkulationsgrundlage in den Pflegesatzverhandlungen.

1.2. Pflegestruktur

Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor im Bereich der Leistungsdaten ist die Pflegestruktur – oder auch Pflegemix genannt. Da höhere Pflegegrade mit höheren Erträgen verbunden sind, ist es für viele Einrichtungen mit Blick auf die Ertragslage besonders wichtig, viele Bewohner in den höheren Pflegegraden zu betreuen. Die Verteilung der Pflegeleistung auf die jeweiligen Pflegegrade zeigt nachstehende Darstellung:

Anteil der Pflegegrade

Die Pflegestruktur beschreibt die durchschnittliche, mit dem Schweregrad bewertete, Pflegeleistung einer Pflegeeinrichtung. Der Schweregrad in unserem Betriebsvergleich wurde anhand von Äquivalenzkennziffern (angelehnt an Prof. Rothgang, Umrechnungstabellen des VDEK zur Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II - im Folgenden kurz: "PSG II" -) bewertet. Dabei kommen folgende Äquivalenzkennziffern für die jeweiligen Pflegegrade zur Anwendung:

Die Strukturkennzahl beläuft sich im Jahr 2017 im Median auf 1,96. Das untere Quartil beläuft sich auf 1,88 und das obere Quartil auf 2,01. Die Spanne zwischen dem unteren und dem oberen Quartil lässt größere Unterschiede in der Pflegestruktur der jeweiligen Einrichtungen erkennen; die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Streuung:

Pflegestruktur - Streuung

Die Einstufung im Jahr 2017 erfolgte aufgrund des Inkrafttretens des PSG II erstmals nach Pflegegraden (bislang Pflegestufen). Bei Betrachtung der Pflegestruktur ist zu beachten, dass die Überleitung in das neue System der Pflegegrade nach einem mathematischen Verfahren erfolgt ist, das nicht unbedingt den originären Pflegebedarf der Bewohner wiederspiegelt. Es bleibt abzuwarten wie sich die Pflegestruktur im Jahr 2018, nachdem Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt sind, konkret entwickeln wird und ob sich das erwartete Absinken der Pflegestruktur (Stichwort: sog. "Rothgang-Effekt") einstellen wird.

1.3. Leistungsentgelte

1.3.1. Pflegesatz

Wie bereits unter 1.2. beschrieben, erfolgte die Einstufung der Bewohner in 2017 erstmals nach Pflegegraden, wobei die Überleitung von Pflegestufen zu Pflegegraden nach einem mathematischen Verfahren erfolgt ist. Um negative Effekte für die Pflegeeinrichtungen aus der Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (und damit die Umstellung auf die neuen Pflegegrade) abzumildern, wurden sog. "PSG II-Zuschläge" vereinbart. Die Umsetzung der PSG II-Zuschläge ist auf Länderebene jedoch ganz unterschiedlich erfolgt. In Niedersachsen wurde dieser zum Beispiel als rein monetärer Zuschlag vereinbart; in Nordrhein-Westfalen dagegen wurde der Zuschlag durch Gewährung von Zusatzpersonal im Pflegedienst von 6,8 % im Pflegesatz berücksichtigt.

Die Betrachtung der Pflegesätze der einzelnen Einrichtungen erfolgt stichtagsbezogen zum 31.12. des jeweiligen Jahres, d. h. Preisentwicklungen aufgrund unterschiedlicher Pflegesatzzeiträume und -verhandlungszeitpunkte sind nicht berücksichtigt. Aufgrund der erfolgten Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade und der daher fehlenden Vergleichbarkeit, wird bei Betrachtung der Pflegesätze auf einen Vergleich mit dem Vorjahr verzichtet.

Nachfolgend werden die abgerechneten Pflegesätze (ohne Refinanzierungsbeitrag für die Altenpflegeausbildung, jedoch inkl. PSG II-Zuschlag) für die einzelnen Pflegegrade als Median dargestellt:

Pflegesätze in 2017

Eine weitere Neuerung, die sich durch das PSG II ergeben hat, ist der sog. Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (kurz: "EEE"). In der Vergangenheit bedeutete eine höhere Pflegestufe für die Bewohner bzw. die Angehörigen grundsätzlich höhere Zuzahlungen. Daher war eine Höherstufung für Bewohner und Angehörigen selten von besonders hohem Interesse. Durch den EEE werden nun einheitliche pflegebedingte Aufwendungen in den Pflegegraden 2 bis 5 erreicht und damit steigende Kosten aufgrund einer steigenden Pflegebedürftigkeit für Bewohner und Angehörige vermieden.

Der EEE stellt eine bedeutsame Kennzahl dar, da er das Preisniveau einer Einrichtung wiederspiegelt. Der EEE beläuft sich im Jahr 2017 auf 750,77 € (Median) im Monat, wobei das untere Quartil 661,33 € und das obere Quartil 811,75 € beträgt.

EEE - Streuung

Die Streuung des EEE ist durchaus bemerkenswert; in wie weit sich das unterschiedliche Preisniveau der Einrichtungen angesichts des sich abzeichnenden Mangels an Pflegeplätzen in der Auslastung (insbesondere der "teureren" Einrichtungen) wiederspiegeln wird, bleibt allerdings abzuwarten.

1.3.2. Investitionskostensatz

Der Investitionskostensatz ist im Vergleich zum Vorjahr von 15,84 € auf 14,45 € bzw. rd. 9 % gesunken. Verursacht ist diese Entwicklung im Wesentlichen durch die Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen haben alle Einrichtungen im sog. Eigentumsmodell zum 1. Januar 2017 (teilweise mit Rückwirkung) einen Bescheid nach den neuen Refinanzierungsbedingungen der APG DVO NRW erhalten. Die Berechnung der Investitionskosten erfolgt in Nordrhein-Westfalen seitdem unter Berücksichtigung des sog. Tatsächlichkeitsgrundsatzes, der unter anderem eine Eigenkapitalverzinsung auf Marktniveau (bislang pauschal 4 %), die Verteilung der Gesamtkosten auf die durchschnittliche Belegung der vergangenen drei Jahre (bislang pauschal unterstellte Auslastung von 95 %) und den Wegfall der EDV-Pauschale vorsieht.

Eine weitere deutliche Reduzierung der Investitionskosten in Nordrhein-Westfalen wird sich zum 1. Januar 2021 einstellen, wenn für die Mieteinrichtungen, die grundsätzlich erst zum 1. Januar 2019 einen Erstbescheid nach der APG DVO NRW erhalten, der Bestandsschutz nach § 8 Abs. 9 APG DVO NRW entfällt.

2. Vermögens- und Finanzlage

Kennzahlen im Bereich der Vermögens- und Finanzlage sind aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Strukturen und der historischen Entwicklungen in den einzelnen Einrichtungen zum Teil nur bedingt vergleichbar. Insbesondere durch Betriebsaufspaltungen, Kooperationen und Fusionen sowie organisatorischer Rahmenbedingungen ergibt sich ein inhomogenes Bild. Aufgrund der heterogenen Datenbasis unterscheiden sich daher auch die Kennzahlen voneinander.

Eine relativ eindeutig ermittelbare Kennzahl betrifft die Debitorenreichweite. Diese Kennzahl gibt die durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Fakturierung und Zahlungseingang an. Der Median der Debitorenreichweite beläuft sich auf 12,5 Tage. Insgesamt ist der Vorfinanzierungszeitraum bei 75 % der Einrichtungen nicht größer als 18,7 (Vorjahr: 18,8) Tage.

Eine bedeutende Kennzahl ist die Eigenkapitalquote. Im Median beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 49 % (Vorjahr: 47 %), wobei eine erhebliche Spanne zwischen dem unteren Quartil (33 %) und dem oberen Quartil (72 %) zu verzeichnen ist. Die Streuung erklärt sich im Wesentlichen damit, ob es sich bei der jeweiligen Einrichtung um reine Betreibereinrichtung (Mietmodell) oder eine Einrichtung mit dem Altenheimgebäude im Eigentum handelt.

Die Urlaubs- und Überstundenrückstellungen stehen insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels im Fokus der Betrachtung. Der in diesem Zusammenhang für die Altenhilfeeinrichtungen ermittelte Rückstellungsbetrag für Urlaub und Überstunden je Vollkraft beträgt für das Jahr 2017 im Median 2,0 T€ je Vollkraft und ist damit um 0,3 T€ je Vollkraft gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Insgesamt stellen die oberen 25 % der Einrichtungen mehr als 3,1 T€ je Vollkraft und die unteren 25 % der Einrichtungen weniger als 1,4 T€ je Vollkraft zurück.

3. Ertragslage und Erfolgsvergleich

Ein positives Jahresergebnis ist regelmäßig ein angestrebtes Ziel für die Mehrzahl der Einrichtungen. Für das durchschnittliche Altenheim ergibt sich im Jahr 2017 ein Jahresüberschuss von 108 T€ (Vorjahr: 157 T€). Dieser signifikante Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus der Rückzahlung des KZVK-Sanierungsgeldes im Jahr 2016, welche maßgeblich im Übrigen Ergebnis (bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen) enthalten war. Das Betriebsergebnis I verbesserte sich im Median um 34 T€ auf einen Überschuss von 68 T€. Anzumerken ist, dass 20,3 % der Altenhilfeeinrichtungen in unserem Betriebsvergleich kein positives Betriebsergebnis I erzielen konnten.

Für viele Einrichtungen sind die Pflegesätze weiterhin nicht auskömmlich. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die AVR Caritas (trotz der Regelungen des § 89 Abs. 1 SGB XI) weiterhin nicht vollständig im Pflegesatz berücksichtigt wird. Im Jahr 2017 erhöhten sich die durchschnittlichen Personalaufwendungen je Vollkraft um 2,7 %. Die Entwicklung der Personalaufwendungen je Vollkraft seit dem Jahr 2009 zeigt nachfolgende Übersicht:

Aufwand je Vollkraft

Das investive Ergebnis ist auch im Jahr 2017 (24 T€; Vorjahr: 28 T€) in der Regel positiv. Diese Entwicklung führt seit Jahren zu einer Quersubventionierung des Betriebsergebnis I aus den grundsätzlich zweckgebundenen investiven Überschüssen.

Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen setzt die fortlaufende Anerkennung der Pauschale nach § 4 Absatz 4 und 5 bzw. § 6 Absatz 1 und 3 APG DVO NRW jedoch daran, dass die Einrichtungen die erhaltenen Mittel auch tatsächlich ausgeben. Künftig soll die unverminderte Gewährung der Pauschalen nur solange erfolgen, bis das vier- bzw. zehnfache einer Jahresrate nicht verbrauchter Mittel angesammelt wurde.

Für die Einrichtungen muss somit weiterhin die Verbesserung des operativen Ergebnisses (Pflegeergebnis) ein Ziel für die Zukunft sein.

4. BPG-Altenheimbetriebsvergleich

Der Betriebsvergleich umfasst neben den klassischen Erfolgskennzahlen wie Betriebsergebnis, Personalkosten und Umsatz auch Liquiditätskennziffern und Rentabilitätsvergleiche. Zudem lassen sich Trendanalysen und langjährige Entwicklungen aufzeigen.

Der BPG-Altenheimbetriebsvergleich findet regelmäßig Anwendung bei Jahresabschlussbesprechungen, Vorträgen und Seminaren sowie bei betriebswirtschaftlichen Beratungen unserer Mandanten. Aufgrund der starken Nachfrage haben wir den Betriebsvergleich weiterentwickelt und können für Altenhilfeeinrichtungen einen sogenannten „Quick-Check“ anbieten. Dabei werden neben einem Benchmarking für die betreffende Einrichtung u.a. Konkurrenz- und Nachfrageanalysen durchgeführt. Der Personalschlüssel als wesentlicher Bereich wird nach Preis- und Mengenabweichungen analysiert. Darauf aufbauend lässt sich eine Potenzialanalyse durchführen. Die Aufwendungen einer Potenzialberatung werden teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert. Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

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