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Bundestag verabschiedet MDK-Reformgesetz

MDK-Reformgesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der bisherigen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und einer Reduzierung der Prüfverfahren von Krankenhausabrechnungen.

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Dipl.-Kfm. Helmut Menzel
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Der Bundestag hat das „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“ verabschiedet. Vorrangig sollen mit dem Gesetz zwei im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziele verfolgt werden: Die Stärkung der Unabhängigkeit der bisherigen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und eine Reduzierung der Prüfverfahren von Krankenhausabrechnungen.

Um eine stärkere Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zu erreichen sollen diese in Zukunft organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) agieren. Sie stellen somit zukünftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste. Außerdem soll die Besetzung der Verwaltungsräte ebenfalls neu geregelt werden. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein. Durch diese Maßnahmen sollen die Voraussetzungen verbessert werden um Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen zu lassen.

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist, dass die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher, transparenter und effizienter gestaltet wird. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden.  Es soll somit der Streit um die Abrechnung von Krankenhausleistungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen entschärft werden. Der Medizinische Dienst soll künftig Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter überprüfen. Ab dem Jahr 2021 soll die Häufigkeit von Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst mit deren Qualität korrelieren. Umso häufiger der Medizinische Dienst Abrechnungen beanstandet, umso höher soll auch die quartalsbezogene Prüfquote sein. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz noch weitere Maßnahmen eingeführt, um die Streitigkeiten um korrekte Krankenhausabrechnungen zu reduzieren und somit den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten zu verringern. Somit schafft das Gesetz Anreize für eine regelkonforme Abrechnung denn wer ordentlich abrechnet hat mit niedrigerem Prüfaufwand zu rechnen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/mdk-reformgesetz

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