BMF hat sein Schreiben vom 11.07.2019 zu den GoBD zurückgerufen
Das BMF hat seine Neufassung der GoBD wegen Abstimmungsbedarfs zunächst zurückgenommen. Bis auf Weiteres gelten die bisherigen Grundsätze weiter.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Karsten Schulte
Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater
0251 - 48204-28
k.schulte@bpg-muenster.de
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11.07.2019 neue Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht (wir haben am 09.08.2019 berichtet).
Zwischenzeitlich hat das BMF dieses Schreiben wegen „Abstimmungsbedarfs“ wieder zurückgerufen. Bis zur Veröffentlichung des überarbeiteten Schreibens gelten somit die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 fort.
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