Beantragung der Überbrückungshilfe III plus noch bis zum 31. Oktober 2021 möglich
Ihr Ansprechpartner
B.A. Julian Börger
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
j.boerger@bpg-muenster.de
Mit der sog. Überbrückungshilfe III Plus wurde die vierte Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" eingeläutet.
Die Bedingungen entsprechen den Bedingungen der Überbrückungshilfe III. Neu geschaffen wurde die sog. „Restart-Prämie“, die Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Die Restart-Prämie kann alternativ zu der gewährten Personalkostenpauschale beantragt werden.
Hinweis: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater(in), Wirtschaftsprüfer(in), vereidigte(n) Buchprüfer(in) oder Rechtsanwalt/-anwältin) beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Wir sind Ihnen gerne bei der Antragsstellung behilflich und stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zu den aktuellen Unterstützungsprogrammen zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
B.A. Julian Börger
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
j.boerger@bpg-muenster.de