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Aufwandspauschale § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V für MDK-Prüfungen – Rückstellungen für Rückforderungen durch die Krankenkassen

Den Krankenhäusern gehen zur Zeit Schreiben der Barmer GEK zu, in denen diese Rückforderungen von Aufwandspauschalen aus den Kalenderjahren 2013 bis 2015 geltend macht.

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Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de

Den Krankenhäusern gehen zur Zeit Schreiben der Barmer GEK zu, in denen diese Rückforderungen von Aufwandspauschalen aus den Kalenderjahren 2013 bis 2015 geltend macht.

Die Barmer GEK bezieht sich dabei auf mehrere Urteile des Bundessozialgerichts (BSG), das zwischen Auffälligkeitsprüfungen und sachlich-rechnerischen Richtigkeitsprüfungen von Krankenhausrechnungen unterscheidet; für letztere sind danach die Regelungen des § 275 Abs. 1c SGB V nicht anwendbar.

Es ist derzeit jedoch noch nicht absehbar, wann und wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird und ob die BSG-Rechtsprechung Bestand haben wird.

Gleichwohl fordert die Barmer GEK unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG die gezahlten Aufwandspauschalen für sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfungen für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015 zurück. Für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2014 wurden bislang keine Rückforderungen geltend gemacht ("Rückwirkungserbot").

Krankenhausgesellschaften raten dazu, die von der Barmer GEK geltend gemachte Rückforderung für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2015 nicht zu akzeptieren. Eher sollten bezüglich beider Zeiträume auf die Einrede der Verjährung verzichtet und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Ein entsprechendes Antwortschreiben sollte an die Barmer GEK verfasst werden.

Das Risiko der Rückforderung der Aufwandspauschalen (auch durch weitere gesetzliche Krankenkassen) sollte im Jahresabschluss der Krankenhäuser durch die Bildung von Rückstellungen für ungewisse (Rück-)Zahlungsverpflichtungen angemessen berücksichtigt werden.

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