Altenheimbetriebsvergleich 2014
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Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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Seit dem Jahr 1998 führt die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen durch. Die Datenbasis wird den testierten Jahresabschlüssen der geprüften Gesellschaften und Einrichtungen entnommen. Für den BPG-Betriebsvergleich des Jahres 2014 stehen die Daten von 140 Altenheimen – überwiegend in katholischer Trägerschaft – zur Verfügung, davon sind 88 % aus Nordrhein-Westfalen und weitere 12 % aus Niedersachsen. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Einrichtungen in kleine (bis 80 Heimplätze), mittelgroße (81 bis 120 Heimplätze) sowie große Einrichtungen (mehr als 120 Heimplätze) geclustert.
Als statistisches Maß wird neben dem arithmetischen Mittelwert und dem Minimum bzw. Maximum insbesondere der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster als der Mittelwert. Zusätzlich werden die sog. Quartilwerte (oberes bzw. unteres Quartil) berechnet. Der obere Quartilwert sagt aus, dass 25 % der Einrichtungen für diesen Wert eine höhere Ausprägung haben bzw. 75 % einen Wert haben, der unter diesem oberen Quartilwert liegt.
Für den Begriff „Betriebsvergleich“ wird hier grundsätzlich der Begriff „Benchmarking“ synonym verwendet. Es lassen sich insbesondere Abweichungen von Referenzwerten feststellen. Der BPG-Betriebsvergleich umfasst die drei Bereiche „Leistungsdaten und Entgelte“, „Vermögens- und Finanzlage“ und „Ertragslage und Erfolgsvergleich“.
1. Leistungsdaten und Entgelte
Die wichtigste Kennzahl in der Altenhilfe ist die Auslastung, da die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Einrichtung in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen an den Auslastungsgrad gekoppelt ist. Dabei sind teilweise die den Entgeltverhandlungen zugrunde gelegten Auslastungsgrade auf Länderebene festgelegt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bildet eine 98-prozentige Auslastung die Basis der Pflegesatzverhandlungen. In Niedersachsen dagegen ist der Auslastungsgrad zwar frei im Rahmen eines individuellen Pflegesatzverfahrens verhandelbar, wobei der „übliche“ Auslastungsgrad hier ebenfalls regelmäßig bei 98 % liegt. In der nachfolgenden Übersicht ist jeweils der Median der Auslastung in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung im Drei-Jahresvergleich dargestellt:
Es ist zu beobachten, dass die kleinen und die mittelgroßen Einrichtungen einen Zuwachs in der Belegung im Vergleich zum Vorjahr erzielen konnten. Die Auslastung der Heimplätze insgesamt (ohne Unterteilung in kleine, mittlere oder große Heime) betrug im Jahr 2014 98,84 %; im Jahr 2013 betrug dieser Wert noch 98,51 %.
Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor im Bereich der Leistungsentgelte ist die Verteilung der Pflegestufen (die sog. Pflegestruktur). Da höhere Pflegestufen mit höheren Erträgen verbunden sind, ist es für viele Einrichtungen mit Blick auf die Ertragslage besonders wichtig, viele Bewohner in den Pflegestufen II und III zu betreuen. Die Pflegeleistung der Altenheime lässt sich wie folgt an der Pflegestruktur verdeutlichen:
Vereinzelt wird von den von uns betreuten Altenhilfeeinrichtungen eine rückläufige Entwicklung des Anteils der Pflegestufe III an der Gesamtbelegung beklagt. Ein allgemeiner Trend ist mit Blick auf den nachfolgend dargestellten 4-Jahres-Vergleich der durchschnittlichen Pflegestruktur nicht beobachten. Vielmehr hat sich die Pflegestruktur in den vergangenen vier Jahren nicht wesentlich verändert. Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund nachhaltig kürzerer Verweildauern bemerkenswert.
Die Pflegestruktur lässt sich auch mit einer sog. Strukturkennzahl beschreiben, indem die je nach Pflegeklasse mit unterschiedlichen Äquivalenzziffern gewichtete Pflegeleistung in Tagen ins Verhältnis zu den ungewichteten Pflegetagen gesetzt wird. Der Median der Strukturkennzahl beläuft sich für das Jahr 2014 auf 1,33 und ist gegenüber dem Vorjahr (1,35) nahezu unverändert.
Die Betrachtung der Pflegesätze der einzelnen Einrichtungen erfolgt stichtagsbezogen zum 31.12. des jeweiligen Jahres, d. h. Preisentwicklungen aufgrund unterschiedlicher Pflegesatzzeiträume und -verhandlungszeitpunkte sind nicht berücksichtigt. Nach-folgend werden die abgerechneten Pflegesätze in EUR – als Median für die einzelnen Pflegestufen – dargestellt:
Die Pflegesätze erhöhten sich im Jahresvergleich durchschnittlich um ca. 3,0 %.
Bei dem Investitionskostensatz ist eine geringfügige Steigerung zu verzeichnen. Für das Jahr 2015 ist – zumindest in Nordrhein-Westfalen – von unveränderten Investitionskostensätzen auszugehen. Mit Inkrafttreten des GEPA NRW in Verbindung mit der APG DVO NRW ist die Gültigkeit der bestehenden Investitionskostenbescheide in Nordrhein-Westfalen letztendlich bis zum 30. Juni 2016 verlängert worden. Zum 1. Juli 2016 werden grundsätzlich alle Altenhilfeeinrichtungen einen neuen Investitionskostenbescheid erhalten. Die hierfür notwendigen Feststellungs- und Festsetzungsverfahren laufen derzeit; die Altenhilfeträger waren aufgefordert bis zum 31. Oktober 2015 Anträge auf Feststellung und Festsetzung zu stellen. Es ist zu erwarten, dass die neuen Investitionskostensätze niedriger ausfallen werden. Wesentliche Gründe hierfür sind eine deutlich geringere Eigenkapitalverzinsung, die Verteilung der refinanzierungsfähigen Aufwendungen auf die tatsächliche Auslastung (bislang wurde eine Auslastung von 95 % zu Grunde gelegt) sowie der Wegfall der EDV-Pauschale.
2. Vermögens- und Finanzlage
Kennzahlen im Bereich der Vermögens- und Finanzlage sind aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Strukturen und der historischen Entwicklungen in den einzelnen Einrichtungen zum Teil nur bedingt vergleichbar. Insbesondere durch Betriebsaufspaltungen, Kooperationen und Fusionen sowie organisatorischer Rahmenbedingungen ergibt sich ein inhomogenes Bild. Aufgrund der heterogenen Datenbasis unterscheiden sich daher auch die Kennzahlen voneinander.
Eine relativ eindeutig ermittelbare Kennzahl betrifft die Debitorenreichweite. Diese Kennzahl gibt die durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Fakturierung und Zahlungseingang an. Der Median der Debitorenreichweite beläuft sich auf 10,0 Tage. Insgesamt ist der Vorfinanzierungszeitraum bei 75 % der Einrichtungen nicht größer als 17,0 (Vorjahr 17,6) Tage.
Eine weitere bedeutende Kennzahl ist die Eigenkapitalquote. Die nachfolgende Grafik stellt jeweils den Median der Eigenkapitalquoten der Altenheime in den Jahren 2013 und 2014 dar:
Die Urlaubs- und Überstundenrückstellungen stehen insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels im Fokus der Betrachtung. Der in diesem Zusammenhang für die Altenhilfeeinrichtungen ermittelte Rückstellungsbetrag für Urlaub und Überstunden je Vollkraft beträgt für das Jahr 2014 im Median EUR 1.556 je Vollkraft und ist damit leicht um EUR 87 je Vollkraft gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Insgesamt stellen die oberen 25 % der Einrichtungen mehr als EUR 2.200 je Vollkraft und die unteren 25 % der Einrichtungen weniger als EUR 969 je Vollkraft zurück.
3. Ertragslage und Erfolgsvergleich
Unabhängig von ihrer Größe ist ein positives Jahresergebnis regelmäßig ein angestrebtes Ziel für die Mehrzahl der Einrichtungen. Für das durchschnittliche Altenheim ergibt sich im Jahr 2014 ein Jahresüberschuss von TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 22). Die Verbesserung des Jahresergebnisses ergibt sich im Wesentlichen aus dem pflegesatzfinanzierten Bereich (Betriebsergebnis I). Das Betriebsergebnis I verbesserte sich im Median um TEUR 16 auf ein Defizit von TEUR 37. Bemerkenswert ist, dass 60 % der Altenhilfeeinrichtungen in unserem Betriebsvergleich kein positives Betriebsergebnis I erzielen konnten; 25 % der Einrichtungen haben sogar einen operativen Verlust von über TEUR 100 erzielt. Auch wenn die Betriebsergebnisse im Median weiterhin negativ sind, ist – bis auf wenige Ausnahmen – durchweg eine leichte Verbesserung zu beobachten. Diese Entwicklung ergibt sich im Wesentlichen aus der (teilweisen) Berücksichtigung der erheblichen Personalkostensteigerung 2012/2013 im Pflegesatz 2014 (siehe auch Abschnitt 1). Gleichwohl sind die Pflegesätze weiterhin nicht auskömmlich. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der AVR Caritas weiterhin nicht vollständig im Pflegesatz berücksichtigt wird. Die Personalaufwendungen je Vollkraft zeigt nachfolgende Übersicht:
Das investive Ergebnis ist auch im Jahr 2014 in der Regel positiv. Diese Entwicklung führt seit Jahren zu einer Quersubventionierung des Betriebsergebnis I aus den grundsätzlich zweckgebundenen investiven Überschüssen. Hier kommt es für die Altenhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch das GEPA NRW bzw. die APG DVO NRW grundsätzlich ab dem 1. Juli 2016 (vereinzelt sogar ab sofort) zu weitreichenden Änderungen. Die durch das GEPA NRW geänderten Rahmenbedingungen für die Investitionskostenfinanzierung von stationären Altenhilfeeinrichtungen in NRW sehen wegen einer strikten Zweckbindung der Finanzierungsmittel keine bzw. nur noch geringe Überschüsse (lediglich eine deutlich geringere Eigenkapitalverzinsung verbleibt als Überschuss) vor, die ein Defizit aus dem operativen Ergebnis kompensieren können. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Jahresabschlüsse vieler Pflegeeinrichtungen künftig negative Ergebnisse ausweisen werden, sofern sich die Betriebsergebnisse I in der Zukunft nicht nachhaltig verbessern.
Die Verbesserung des operativen Ergebnisses muss daher vorrangiges Ziel für die Zukunft sein. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Regelungen des durch das Pflegestärkungsgesetz geänderten § 82 Absatz 2 SGB XI konsequent umzusetzen. § 82 Absatz 2 SGB XI besagt, dass die Pflegesätze einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung die Finanzierung seiner Aufwendungen ermöglichen müssen, wobei die Bezahlung nach tarifvertraglich vereinbarter Vergütung oder entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen (z. B. AVR Caritas) nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Zudem ist es wichtig, dass den Einrichtungen zukünftig ein Risikozuschlag gewährt wird (vgl. BSG vom 16. Mai 2013 – Az. B 3 P 2/12).
4. BPG-Altenheimbetriebsvergleich
Der Betriebsvergleich umfasst neben den klassischen Erfolgskennzahlen wie Betriebsergebnis, Personalkosten und Umsatz auch Liquiditätskennziffern und Rentabilitätsvergleiche. Zudem lassen sich Trendanalysen und langjährige Entwicklungen aufzeigen.
Der BPG-Altenheimbetriebsvergleich findet regelmäßig Anwendung bei Jahresabschlussbesprechungen, Vorträgen und Seminaren sowie bei betriebswirtschaftlichen Beratungen unserer Mandanten. Aufgrund der starken Nachfrage haben wir den Betriebsvergleich weiterentwickelt und können für Altenhilfeeinrichtungen einen sogenannten „Quick-Check“ anbieten. Dabei werden neben einem Benchmarking für die betreffende Einrichtung u.a. Konkurrenz- und Nachfrageanalysen durchgeführt. Der Personalschlüssel als wesentlicher Bereich wird nach Preis- und Mengenabweichungen analysiert. Darauf aufbauend lässt sich eine Potenzialanalyse durchführen. Die Aufwendungen einer Potenzialberatung werden teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert. Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
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