Altenheimbetriebsvergleich 2020
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-64
s.homm@bpg-muenster.de
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Kock
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-66
m.kock@bpg-muenster.de
Der Betriebsvergleich umfasst neben den klassischen Erfolgskennzahlen wie Betriebsergebnis, Personalkosten und Umsatz auch Liquiditätskennziffern und Rentabilitätsvergleiche. Zudem lassen sich Trendanalysen und langjährige Entwicklungen aufzeigen. Mit Hilfe dieser Benchmarkdaten lässt sich für Altenhilfeeinrichtungen u. a. eine Einschätzung und Einordnung der jeweiligen Marktstellung vornehmen. Wir haben den Altenheimbetriebsvergleich für das Jahr 2020 gemeinsam mit unserem Netzwerkpartner Solidaris erstellt.
Struktur und Leistung der einbezogenen Altenheime
Der Altenheimbetriebsvergleich enthält für das Jahr 2020 die Daten von rund 140 Altenheimen aus dem Mandantenkreis des Netzwerks. Altenheime mit 50 bis unter 90 Plätzen sind dabei mit 46,8 % am häufigsten vertreten, gefolgt von Altenheimen mit 90 bis 129 Plätzen mit 26,6 %. Altenheime mit 130 Plätzen und mehr machen 19,4 % aus und solche mit weniger als 50 Plätzen 7,2 % an allen einbezogenen Altenheimen aus. Im Durchschnitt verfügt ein Altenheim über 110 Plätze.
Die im Durchschnitt geleisteten Pflegetage lagen bei rund 36.800 Tagen, was einer durchschnittlichen Auslastung von 94,6 % entspricht.
Die Pflegeleistungsstruktur, gemessen am Anteil der einzelnen Pflegeklassen an den gesamten Pflegetagen, stellt sich wie folgt dar:
Pflegeleistungsstruktur
Die Altenheimbewohner sind überwiegend in den Pflegegraden 3 und 4 eingestuft, sodass fast zwei Drittel aller Fälle in einem der beiden Pflegegrade liegen. Der Pflegegrad 1 ist insgesamt nur selten vertreten. Die Leistungsstrukturziffer, d. h. eine entsprechend den Pflegegraden gewichtete Pflegeleistung (Vergleichstage mit Gewichtung nach Personalanhaltszahlen) in Relation zu den ungewichteten Pflegetagen, liegt im Jahr 2020 nahezu unverändert zum Vorjahr bei 1,78 (Vorjahr 1,75). Bei einem durchschnittlichen Personaleinsatz von 75 Vollkräften (davon rund 50 Vollkräfte im Pflegedienst) bedeutet dies bei den oben angegebenen geleisteten Pflegetagen, dass eine Pflegevollkraft im Durchschnitt ca. 1,4 Bewohner versorgt. Bezogen auf den Pflegedienst versorgt eine Pflegevollkraft im Durchschnitt ca. 2,2 Bewohner. Auch dieser Wert hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren nahezu nicht verändert.
Die durchschnittlichen Entgelte nach Pflegegraden stellen sich im Durchschnitt wie folgt dar:
Leistungsentgelte (EUR)
Ertragslage
Wesentlicher Aufwandsfaktor von Altenheimen ist mit durchschnittlich rund 64 % des betrieblichen Aufwandes der Personalaufwand. Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft im Jahr 2020 beträgt TEUR 54,9. Seine Entwicklung insgesamt und für den Pflegedienst ist in der nachfolgenden Abbildung über drei Jahre dargestellt.
Personalaufwand und Erlöse je Vollkraft (TEUR)
Der Personalaufwand je Vollkraft weist im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um knapp 4 % auf. Neben tarif- und vergütungsrechtlichen Steigerungen sind im Jahr 2020 auch Zahlungen von Corona-Prämien zu berücksichtigen. Zugleich sind die Umsatzerlöse je Vollkraft mit einer Zunahme um 2,2 % deutlicher gestiegen.
Betrachtet man den Personalaufwand je Vollkraft sowie die Umsatzerlöse je Vollkraft ausschließlich für den Pflegedienst, so ist bei beiden Kennzahlen ein nahezu identischer Anstieg zu verzeichnen: Während sich der Personalaufwand je Pflegevollkraft durchschnittlich um ca. 2 % erhöht hat, sind die Pflegeerlöse je Pflegevollkraft im Durchschnitt um 1,5 % gestiegen.
Insgesamt konnten die einbezogenen Altenheime im Durchschnitt des Jahres 2020 ein positives Jahresergebnis etwa auf Vorjahresniveau erzielen. Allerdings verzeichnen nur rund 20 % der einbezogenen Altenheime ein negatives Jahresergebnis, während 80 % der Altenheime ein positives Jahresergebnis erreichen konnten. Die erzielte EBITDA-Marge liegt über alle einbezogenen Altenheime bei rund 7,7 % (Vorjahr 6,6 %).
Vermögens- und Finanzlage
Das langfristige Vermögen der Altenheime, die über eine eigene Immobilie verfügen, liegt bei einem Anteil von ca. 70 %. Bei einer Anlagenaltersquote von 45 % (d. h. das Sachanlagevermögen ist bereits zu mehr als der Hälfte abgeschrieben) sind in den kommenden Jahren weitere deutliche Investitionen zu erwarten. Die Investitionsquote (Verhältnis der Investitionen in immaterielles Vermögen und Sachanlagen zu den nicht geförderten Abschreibungen auf diese Anlagegüter) beträgt im Jahr 2020 knapp 107 %.
Der Deckungsfaktor (Liquidität auf kurze Sicht im Verhältnis zum betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf) beträgt wie im Vorjahr rund zehn Wochen. Der Einzugsfaktor (Zeitraum, in dem Forderungen durchschnittlich in Liquidität umgesetzt werden) beträgt rund zwei Wochen.
Der Altenheimbetriebsvergleich findet regelmäßig Anwendung bei Jahresabschlussbesprechungen, Vorträgen und Seminaren sowie bei betriebswirtschaftlichen Beratungen unserer Mandanten. Insbesondere werden bei diesen Beratungen neben einem Benchmarking für die betreffenden Einrichtungen Konkurrenz- und Nachfrageanalysen durchgeführt. Der Personalschlüssel als wesentlicher Bereich wird nach Preis- und Mengenabweichungen analysiert. Darauf aufbauend lässt sich eine Potenzialanalyse durchführen. Die Aufwendungen einer Potenzialberatung werden teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert. Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
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