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Entwicklung der Altenheime anhand aktueller Vergleichszahlen aus dem BPG-Altenheimbetriebsvergleich 2016

Der jährlich von der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Altenheimbetriebsvergleich liegt in der aktuellen Fassung vor und gibt Einblicke in die Entwicklung der Branche im Geschäftsjahr 2016.

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Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
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Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
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Seit dem Jahr 1998 führt die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen durch. Die Datenbasis wird den testierten Jahresabschlüssen der geprüften Gesellschaften und Einrichtungen entnommen. Für den BPG-Betriebsvergleich des Jahres 2016 stehen die Daten von rd. 150 Altenheimen – überwiegend in katholischer Trägerschaft – zur Verfügung. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Einrichtungen in kleine (bis 80 Heimplätze), mittelgroße (81 bis 120 Heimplätze) sowie große Einrichtungen (mehr als 120 Heimplätze) geclustert.

Als statistisches Maß wird neben dem arithmetischen Mittelwert und dem Minimum bzw. Maximum insbesondere der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster als der Mittelwert. Zusätzlich werden die sog. Quartilwerte (oberes bzw. unteres Quartil) berechnet. Der obere Quartilwert sagt aus, dass 25 % der Einrichtungen für diesen Wert eine höhere Ausprägung haben bzw. 75 % einen Wert haben, der unter diesem oberen Quartilwert liegt.

Für den Begriff „Betriebsvergleich“ wird hier grundsätzlich der Begriff „Benchmarking“ synonym verwendet. Es lassen sich insbesondere Abweichungen von Referenzwerten feststellen. Der BPG-Betriebsvergleich umfasst die drei Bereiche „Leistungsdaten und Entgelte“, „Vermögens- und Finanzlage“ und „Ertragslage und Erfolgsvergleich“.

1. Leistungsdaten und Entgelte

Die wichtigste Kennzahl in der Altenhilfe ist die Auslastung, da die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Einrichtung in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen an den Auslastungsgrad gekoppelt ist. Dabei sind teilweise die den Entgeltverhandlungen zugrunde gelegten Auslastungsgrade auf Länderebene festgelegt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bildet eine 98-prozentige Auslastung die Basis der Pflegesatzverhandlungen. In Niedersachsen dagegen ist der Auslastungsgrad zwar frei im Rahmen eines individuellen Pflegesatzverfahrens verhandelbar, wobei der „übliche“ Auslastungsgrad hier ebenfalls regelmäßig bei 98 % liegt. In der nachfolgenden Übersicht ist jeweils der Median der Auslastung in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung im Drei-Jahresvergleich dargestellt:

 

 

Es ist zu beobachten, dass alle Einrichtungsgrößen einen Zuwachs in der Belegung im Vergleich zum Vorjahr erzielen konnten. Die kleinen und die großen Einrichtungen haben einen minimalen Zuwachs erzielt, wohingegen die mittelgroßen Einrichtungen nach einem Rückgang im Jahr 2015 wieder einen deutlicheren Zuwachs verzeichnen konnten. Die Auslastung der Heimplätze insgesamt (ohne Unterteilung in kleine, mittlere oder große Heime) betrug im Jahr 2016 99,01 %; im Jahr 2015 betrug dieser Wert 98,52 %.

Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor im Bereich der Leistungsentgelte ist die Verteilung der Pflegestufen (die sog. Pflegestruktur). Da höhere Pflegestufen mit höheren Erträgen verbunden sind, ist es für viele Einrichtungen mit Blick auf die Ertragslage besonders wichtig, viele Bewohner in den Pflegestufen II und III zu betreuen. Die Pflegeleistung der Altenheime lässt sich wie folgt an der Pflegestruktur verdeutlichen:

 

 

Vereinzelt wird von Altenhilfeeinrichtungen eine rückläufige Entwicklung des Anteils der Pflegestufe III an der Gesamtbelegung beklagt. Trotz eines leichten Rückgangs in 2016 ist ein allgemeiner Trend mit Blick auf den nachfolgend dargestellten 4-Jahres-Vergleich der durchschnittlichen Pflegestruktur nicht zu beobachten. Vielmehr hat sich die Pflegestruktur in den vergangenen vier Jahren nicht wesentlich verändert. Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund nachhaltig kürzerer Verweildauern bemerkenswert.

 

 

Die Pflegestruktur lässt sich auch mit einer sog. Strukturkennzahl beschreiben, indem die je nach Pflegeklasse mit unterschiedlichen Äquivalenzziffern gewichtete Pflegeleistung in Tagen ins Verhältnis zu den ungewichteten Pflegetagen gesetzt wird. Der Median der Strukturkennzahl beläuft sich für das Jahr 2016 auf 1,35 und ist gegenüber dem Vorjahr (1,34) nahezu unverändert.

Die Betrachtung der Pflegesätze der einzelnen Einrichtungen erfolgt stichtagsbezogen zum 31.12. des jeweiligen Jahres, d. h. Preisentwicklungen aufgrund unterschiedlicher Pflegesatzzeiträume und -verhandlungszeitpunkte sind nicht berücksichtigt. Nachfolgend werden die abgerechneten Pflegesätze in EUR – als Median für die einzelnen Pflegestufen – dargestellt:

 

 

Die Pflegesätze erhöhten sich im Jahresvergleich durchschnittlich um ca. 1,6 %.

Bei dem Investitionskostensatz ist strukturbedingt ein Zuwachs zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Investitionskosten zuletzt im Jahr 2012 angepasst; die Gültigkeit dieser Bescheide war grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Mit Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sowie der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetztes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) wurde die Laufzeit der Investitionskostenbescheide bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Zum 1. Januar 2017 sollten alle Einrichtungen einen neuen Investitionskostensatz erhalten. Aufgrund der Komplexität bei der Antragsbearbeitung durch die Landschaftsverbände dauert die Erteilung der Bescheide jedoch nach wie vor an, so dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht alle Einrichtungen einen Bescheid erhalten haben. Nach Erhalt des neuen Bescheides soll der neue Investitionskostensatz rückwirkend zum 1. Januar 2017 angewendet werden.

Im August 2017 beschloss die Landesregierung mit der Vorstellung des "Entfesselungspaket I", dass Mieteinrichtungen bis zum 31. Dezember 2018 auf Basis ihrer im Jahr 2016 geltenden Bescheide weiter abrechnen können. Einrichtungen im Mietmodell werden erst im Jahr 2018 Bescheide mit einer Wirkung vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 erhalten. Somit können sich die Landschaftsverbände zunächst auf die Eigentumseinrichtungen konzentrieren. Weiterhin soll durch eine Änderung des § 12 Absatz 3 APG DVO NRW eine Entzerrung durch unterschiedliche Zeitpunkte der Bescheiderteilung für Einrichtungen im Eigentums- und Mietmodell erreicht werden. Nach der Neufassung des Gesetzes werden Eigentumseinrichtungen künftig in ungeraden und Mieteinrichtungen in geraden Kalenderjahren beschieden.

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass die neuen Investitionskostensätze niedriger ausfallen werden. Wesentliche Gründe hierfür sind eine deutlich geringere Eigenkapitalverzinsung, die Verteilung der refinanzierungsfähigen Aufwendungen auf die tatsächliche Auslastung (bislang wurde eine Auslastung von 95 % zu Grunde gelegt) sowie der Wegfall der EDV-Pauschale. Weiterhin wirkt sich das allgemein niedrige Zinsniveau in den Fällen, in denen nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist neue Zinsen verhandelt werden, auch mindernd auf die Refinanzierung der Fremdkapitalzinsen aus. Aufgrund der anhaltenden Verzögerungen in der Erteilung der Bescheide wird sich diese Entwicklung im Wesentlichen im Median der Jahre 2017 (bei Eigentumseinrichtungen) und 2019 (bei Mieteinrichtungen) wiederspiegeln.

2. Vermögens- und Finanzlage

Kennzahlen im Bereich der Vermögens- und Finanzlage sind aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Strukturen und der historischen Entwicklungen in den einzelnen Einrichtungen zum Teil nur bedingt vergleichbar. Insbesondere durch Betriebsaufspaltungen, Kooperationen und Fusionen sowie organisatorischer Rahmenbedingungen ergibt sich ein inhomogenes Bild. Aufgrund der heterogenen Datenbasis unterscheiden sich daher auch die Kennzahlen voneinander.

Eine relativ eindeutig ermittelbare Kennzahl betrifft die Debitorenreichweite. Diese Kennzahl gibt die durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Fakturierung und Zahlungseingang an. Der Median der Debitorenreichweite beläuft sich auf 14,4 Tage. Insgesamt ist der Vorfinanzierungszeitraum bei 75 % der Einrichtungen nicht größer als 18,8 (Vorjahr 20,2) Tage.

Eine weitere bedeutende Kennzahl ist die Eigenkapitalquote. Die nachfolgende Grafik stellt jeweils den Median der Eigenkapitalquoten der Altenheime in den Jahren 2015 und 2016 dar:

 

 

Die Urlaubs- und Überstundenrückstellungen stehen insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels im Fokus der Betrachtung. Der in diesem Zusammenhang für die Altenhilfeeinrichtungen ermittelte Rückstellungsbetrag für Urlaub und Überstunden je Vollkraft beträgt für das Jahr 2016 im Median TEUR 1,7 je Vollkraft und ist damit leicht, um TEUR 0,1 je Vollkraft gegenüber dem Vorjahr, gestiegen. Insgesamt stellen die oberen 25 % der Einrichtungen mehr als TEUR 2,5 je Vollkraft und die unteren 25 % der Einrichtungen weniger als TEUR 1,1 je Vollkraft zurück.

3. Ertragslage und Erfolgsvergleich

Unabhängig von ihrer Größe ist ein positives Jahresergebnis regelmäßig ein angestrebtes Ziel für die Mehrzahl der Einrichtungen. Für das durchschnittliche Altenheim ergibt sich im Jahr 2016 ein Jahresüberschuss von TEUR 157 (Vorjahr: TEUR 62). Diese signifikante Verbesserung ergibt sich im Wesentlichen aus der Rückzahlung des KZVK-Sanierungsgeldes in 2016, welche maßgeblich entweder im übrigen Ergebnis oder in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten ist. Das Betriebsergebnis I verbesserte sich im Median um TEUR 20 auf einen Überschuss von TEUR 34. Anzumerken ist, dass 28,1 % der Altenhilfeeinrichtungen in unserem Betriebsvergleich kein positives Betriebsergebnis I erzielen konnten; 25 % der Einrichtungen haben sogar einen operativen Verlust von über TEUR 30 erzielt.

Für viele Einrichtungen sind die Pflegesätze weiterhin nicht auskömmlich. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die AVR Caritas weiterhin nicht vollständig im Pflegesatz berücksichtigt wird. Im Jahr 2016 steht demnach einer durchschnittlichen Steigerung der Personalaufwendungen je Vollkraft von 2,8 %, eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze von 1,6 % gegenüber. Die Entwicklung der Personalaufwendungen je Vollkraft im Jahresvergleich zeigt nachfolgende Übersicht:

 

 

Das investive Ergebnis ist auch im Jahr 2016 in der Regel positiv. Diese Entwicklung führt seit Jahren zu einer Quersubventionierung des Betriebsergebnis I aus den grundsätzlich zweckgebundenen investiven Überschüssen. Die durch das GEPA NRW bzw. die APG DVO NRW geänderten Rahmenbedingungen für die Investitionskostenfinanzierung sehen nach der bisher gültigen Fassung der Gesetzesformulierung eine strikte Zweckbindung der Mittel vor, was eine Quersubventionierung unterbinden und das Bilden einer Verbindlichkeit bzw. eines Sonderpostens herausfordern würde. Mit der Vorstellung des "Entfesselungspaket I" im August 2017 durch die Landesregierung wurde jedoch deutlich, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die strikte Zweckbindung und das damit verbundene Bilden einer Verbindlichkeit bzw. eines Sonderpostens nicht gewollt ist. Dennoch setzt der Gesetzgeber die fortlaufende Anerkennung der Pauschale nach § Absatz 4 und 5 bzw. § 6 Absatz 1 und 3 APG DVO NRW daran, dass die Einrichtungen die erhaltenen Mittel auch tatsächlich ausgeben. Künftig soll die unverminderte Gewährung der Pauschalen nur solange erfolgen, bis das vier- bzw. zehnfache einer Jahresrate nicht verbrauchter Mittel angesammelt wurde. Nach Erreichen der Deckelungsgrenzen wird die Refinanzierung der jeweils gedeckelten Bereiche solange eingestellt, bis die angesparten Mittel zweckentsprechend eingesetzt wurden und erst im daran anschließenden Festsetzungsverfahren wieder in der Investitionskostenberechnung berücksichtigt.

Eine Quersubventionierung von investiven Überschüssen mit einem eventuellen Defizit im operativen Bereich sollte vermieden werden, da die Überschüsse für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen und Ersatzinvestitionen benötigt werden. Für die Einrichtungen muss somit weiterhin die Verbesserung des operativen Ergebnisses ein vorrangiges Ziel für die Zukunft sein.

Das Entfesselungspaket I ist gegenwärtig noch nicht vom Landtag verabschiedet worden. Ursprünglich war geplant, dass die Verabschiedung in den ersten Tagen und Wochen des Jahres 2018 erfolgen wird. Nach aktuellen Informationen kann sich die Verabschiedung jedoch ggf. bis Mai 2018 hinauszögern.

4. BPG-Altenheimbetriebsvergleich

Der Betriebsvergleich umfasst neben den klassischen Erfolgskennzahlen wie Betriebsergebnis, Personalkosten und Umsatz auch Liquiditätskennziffern und Rentabilitätsvergleiche. Zudem lassen sich Trendanalysen und langjährige Entwicklungen aufzeigen.

Der BPG-Altenheimbetriebsvergleich findet regelmäßig Anwendung bei Jahresabschlussbesprechungen, Vorträgen und Seminaren sowie bei betriebswirtschaftlichen Beratungen unserer Mandanten. Aufgrund der starken Nachfrage haben wir den Betriebsvergleich weiterentwickelt und können für Altenhilfeeinrichtungen einen sogenannten „Quick-Check“ anbieten. Dabei werden neben einem Benchmarking für die betreffende Einrichtung u.a. Konkurrenz- und Nachfrageanalysen durchgeführt. Der Personalschlüssel als wesentlicher Bereich wird nach Preis- und Mengenabweichungen analysiert. Darauf aufbauend lässt sich eine Potenzialanalyse durchführen. Die Aufwendungen einer Potenzialberatung werden teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert. Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

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