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Entwicklung der Altenhilfe anhand aktueller Vergleichszahlen aus dem BPG-Altenheimbetriebsvergleich 2015

Der jährlich von der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Altenheimbetriebsvergleich liegt in der aktuellen Fassung vor und gibt Einblicke in die Entwicklung der Branche im Geschäftsjahr 2015.

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Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
Dipl.-Bw. (FH) Sven Homm
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Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
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Seit dem Jahr 1998 führt die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen durch. Die Datenbasis wird den testierten Jahresabschlüssen der geprüften Gesellschaften und Einrichtungen entnommen. Für den BPG-Betriebsvergleich des Jahres 2015 stehen die Daten von rd. 140 Altenheimen – überwiegend in katholischer Trägerschaft – zur Verfügung. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Einrichtungen in kleine (bis 80 Heimplätze), mittelgroße (81 bis 120 Heimplätze) sowie große Einrichtungen (mehr als 120 Heimplätze) geclustert.

Als statistisches Maß wird neben dem arithmetischen Mittelwert und dem Minimum bzw. Maximum insbesondere der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster als der Mittelwert. Zusätzlich werden die sog. Quartilwerte (oberes bzw. unteres Quartil) berechnet. Der obere Quartilwert sagt aus, dass 25 % der Einrichtungen für diesen Wert eine höhere Ausprägung haben bzw. 75 % einen Wert haben, der unter diesem oberen Quartilwert liegt.

Für den Begriff „Betriebsvergleich“ wird hier grundsätzlich der Begriff „Benchmarking“ synonym verwendet. Es lassen sich insbesondere Abweichungen von Referenzwerten feststellen. Der BPG-Betriebsvergleich umfasst die drei Bereiche „Leistungsdaten und Entgelte“, „Vermögens- und Finanzlage“ und „Ertragslage und Erfolgsvergleich“.

1. Leistungsdaten und Entgelte

Die wichtigste Kennzahl in der Altenhilfe ist die Auslastung, da die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Einrichtung in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen an den Auslastungsgrad gekoppelt ist. Dabei sind teilweise die den Entgeltverhandlungen zugrunde gelegten Auslastungsgrade auf Länderebene festgelegt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bildet eine 98-prozentige Auslastung die Basis der Pflegesatzverhandlungen. In Niedersachsen dagegen ist der Auslastungsgrad zwar frei im Rahmen eines individuellen Pflegesatzverfahrens verhandelbar, wobei der „übliche“ Auslastungsgrad hier ebenfalls regelmäßig bei 98 % liegt. In der nachfolgenden Übersicht ist jeweils der Median der Auslastung in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung im Drei-Jahresvergleich dargestellt:

Tabelle über die Auslastung in Abhängigkeit der Einrichtungsgröße im Drei-Jahresvergleich

Es ist zu beobachten, dass die kleinen und die großen Einrichtungen einen Zuwachs in der Belegung im Vergleich zum Vorjahr erzielen konnten. Hingegen haben die mittelgroßen Einrichtungen einen leichten Rückgang zu verzeichnen.  Die Auslastung der Heimplätze insgesamt (ohne Unterteilung in kleine, mittlere oder große Heime) betrug im Jahr 2015 98,52 %; im Jahr 2014 betrug dieser Wert noch 98,84 %.

Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor im Bereich der Leistungsentgelte ist die Verteilung der Pflegestufen (die sog. Pflegestruktur). Da höhere Pflegestufen mit höheren Erträgen verbunden sind, ist es für viele Einrichtungen mit Blick auf die Ertragslage besonders wichtig, viele Bewohner in den Pflegestufen II und III zu betreuen. Die Pflegeleistung der Altenheime lässt sich wie folgt an der Pflegestruktur verdeutlichen:

Diagramm zur prozentualen Aufteilung der Pflegestufen

Vereinzelt wird von Altenhilfeeinrichtungen eine rückläufige Entwicklung des Anteils der Pflegestufe III an der Gesamtbelegung beklagt. Ein allgemeiner Trend ist mit Blick auf den nachfolgend dargestellten 4-Jahres-Vergleich der durchschnittlichen Pflegestruktur nicht zu beobachten. Vielmehr hat sich die Pflegestruktur in den vergangenen vier Jahren nicht wesentlich verändert. Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund nachhaltig kürzerer Verweildauern bemerkenswert.

Grafische Darstellung  der Pflegestufen Entwicklung im laufe der Jahre

Die Pflegestruktur lässt sich auch mit einer sog. Strukturkennzahl beschreiben, indem die je nach Pflegeklasse mit unterschiedlichen Äquivalenzziffern gewichtete Pflegeleistung in Tagen ins Verhältnis zu den ungewichteten Pflegetagen gesetzt wird. Der Median der Strukturkennzahl beläuft sich für das Jahr 2015 auf 1,34 und ist gegenüber dem Vorjahr (1,33) nahezu unverändert.

Die Betrachtung der Pflegesätze der einzelnen Einrichtungen erfolgt stichtagsbezogen zum 31.12. des jeweiligen Jahres, d. h. Preisentwicklungen aufgrund unterschiedlicher Pflegesatzzeiträume und -verhandlungszeitpunkte sind nicht berücksichtigt. Nach-folgend werden die abgerechneten Pflegesätze in EUR – als Median für die einzelnen Pflegestufen – dargestellt:

Diagramm zu den Pflegesätzen der einzelnen Pflegestufen

Die Pflegesätze erhöhten sich im Jahresvergleich durchschnittlich um ca. 3,9 %.

Bei dem Investitionskostensatz ist ein geringfügiger Rückgang zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfahlen wurden die Investitionskosten zuletzt im Jahr 2012 angepasst; die Gültigkeit dieser Bescheide war grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Mit Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sowie der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetztes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) wurde die Laufzeit der Investitionskostenbescheide zunächst bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Aufgrund der Komplexität bei der Antragsbearbeitung durch die Landschaftsverbände waren zwei weitere Verlängerungen der Gültigkeit der Altbescheide notwendig, wobei die Einrichtungen das Wahlrecht hatten, eine vorgezogene Bescheiderteilung zu beantragen. Von diesem Wahlrecht haben für das Jahr 2015 insgesamt 231 Einrichtungen Gebrauch gemacht und einen ersten Bescheid nach neuem Recht beantragt. Weitere 357 Einrichtungen haben eine erstmalige Bescheiderteilung für das Jahr 2016 beantragt. Die weit überwiegende Zahl der stationären Altenhilfeeinrichtungen (2.098) hat von dem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht und wird zum 1. Januar 2017 einen neuen Investitionskostensatz erhalten.

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass die neuen Investitionskostensätze niedriger ausfallen werden. Wesentliche Gründe hierfür sind eine deutlich geringere Eigenkapitalverzinsung, die Verteilung der refinanzierungsfähigen Aufwendungen auf die tatsächliche Auslastung (bislang wurde eine Auslastung von 95 % zu Grunde gelegt) sowie der Wegfall der EDV-Pauschale. Diese Entwicklung wird sich zum Teil im Median für das Jahr 2016, aber insbesondere im Median des Jahres 2017, wiederspiegeln.

2. Vermögens- und Finanzlage

Kennzahlen im Bereich der Vermögens- und Finanzlage sind aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Strukturen und der historischen Entwicklungen in den einzelnen Einrichtungen zum Teil nur bedingt vergleichbar. Insbesondere durch Betriebsaufspaltungen, Kooperationen und Fusionen sowie organisatorischer Rahmenbedingungen ergibt sich ein inhomogenes Bild. Aufgrund der heterogenen Datenbasis unterscheiden sich daher auch die Kennzahlen voneinander.

Eine relativ eindeutig ermittelbare Kennzahl betrifft die Debitorenreichweite. Diese Kennzahl gibt die durchschnittliche Anzahl der Tage zwischen Fakturierung und Zahlungseingang an. Der Median der Debitorenreichweite beläuft sich auf 13,4 Tage. Insgesamt ist der Vorfinanzierungszeitraum bei 75 % der Einrichtungen nicht größer als 20,2 (Vorjahr 17,0) Tage.

Eine weitere bedeutende Kennzahl ist die Eigenkapitalquote. Die nachfolgende Grafik stellt jeweils den Median der Eigenkapitalquoten der Altenheime in den Jahren 2014 und 2015 dar:

Diagramm zur Eigenkapitalquote der Altenheime

Die Urlaubs- und Überstundenrückstellungen stehen insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels im Fokus der Betrachtung. Der in diesem Zusammenhang für die Altenhilfeeinrichtungen ermittelte Rückstellungsbetrag für Urlaub und Überstunden je Vollkraft beträgt für das Jahr 2015 im Median EUR 1.651 je Vollkraft und ist damit leicht, um EUR 59 je Vollkraft gegenüber dem Vorjahr, gestiegen. Insgesamt stellen die oberen 25 % der Einrichtungen mehr als EUR 2.289 je Vollkraft und die unteren 25 % der Einrichtungen weniger als EUR 967 je Vollkraft zurück.

3. Ertragslage und Erfolgsvergleich

Unabhängig von ihrer Größe ist ein positives Jahresergebnis regelmäßig ein angestrebtes Ziel für die Mehrzahl der Einrichtungen. Für das durchschnittliche Altenheim ergibt sich im Jahr 2015 ein Jahresüberschuss von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 57). Die Verbesserung des Jahresergebnisses ergibt sich im Wesentlichen aus dem pflegesatzfinanzierten Bereich (Betriebsergebnis I). Das Betriebsergebnis I verbesserte sich im Median um TEUR 51 auf einen Überschuss von TEUR 14. Bemerkenswert ist, dass 45 % der Altenhilfeeinrichtungen in unserem Betriebsvergleich kein positives Betriebsergebnis I erzielen konnten; 25 % der Einrichtungen haben sogar einen operativen Verlust von über TEUR 81 erzielt. Die im Jahresvergleich positive Entwicklung im Betriebsergebnis I ist im Wesentlichen auf den gesunkenen Sachaufwand zurückzuführen. Der Median 2015 beträgt TEUR 812 und ist damit um TEUR 68 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Gleichwohl sind die Pflegesätze für viele Einrichtungen weiterhin nicht auskömmlich. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die AVR Caritas weiterhin nicht vollständig im Pflegesatz berücksichtigt wird. Die Personalaufwendungen je Vollkraft zeigt nachfolgende Übersicht:

Diagramm zu Ertragslage und Erfolgsvergleich von Altenheimen

Das investive Ergebnis ist auch im Jahr 2015 in der Regel positiv. Diese Entwicklung führt seit Jahren zu einer Quersubventionierung des Betriebsergebnis I aus den grundsätzlich zweckgebundenen investiven Überschüssen. Hier kommt es für die Altenhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch das GEPA NRW bzw. die APG DVO NRW grundsätzlich ab dem 1. Januar 2017 (vereinzelt sogar seit dem Jahr 2015) zu weitreichenden Änderungen. Die durch das GEPA NRW geänderten Rahmenbedingungen für die Investitionskostenfinanzierung von stationären Altenhilfeeinrichtungen in NRW sehen wegen einer strikten Zweckbindung der Finanzierungsmittel keine bzw. nur noch geringe Überschüsse (lediglich eine deutlich geringere Eigenkapitalverzinsung verbleibt als Überschuss) vor, die ein Defizit aus dem operativen Ergebnis kompensieren können. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Jahresabschlüsse vieler Pflegeeinrichtungen künftig negative Ergebnisse ausweisen werden, sofern sich die Betriebsergebnisse I in der Zukunft nicht nachhaltig verbessern. Die Verbesserung des operativen Ergebnisses muss daher vorrangiges Ziel für die Zukunft sein.

4. BPG-Altenheimbetriebsvergleich

Der Betriebsvergleich umfasst neben den klassischen Erfolgskennzahlen wie Betriebsergebnis, Personalkosten und Umsatz auch Liquiditätskennziffern und Rentabilitätsvergleiche. Zudem lassen sich Trendanalysen und langjährige Entwicklungen aufzeigen.

Der BPG-Altenheimbetriebsvergleich findet regelmäßig Anwendung bei Jahresabschlussbesprechungen, Vorträgen und Seminaren sowie bei betriebswirtschaftlichen Beratungen unserer Mandanten. Aufgrund der starken Nachfrage haben wir den Betriebsvergleich weiterentwickelt und können für Altenhilfeeinrichtungen einen sogenannten „Quick-Check“ anbieten. Dabei werden neben einem Benchmarking für die betreffende Einrichtung u.a. Konkurrenz- und Nachfrageanalysen durchgeführt. Der Personalschlüssel als wesentlicher Bereich wird nach Preis- und Mengenabweichungen analysiert. Darauf aufbauend lässt sich eine Potenzialanalyse durchführen. Die Aufwendungen einer Potenzialberatung werden teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert. Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

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