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Aktuelle Herausforderungen in der Altenhilfe und Kennzahlen aus unserem Betriebsvergleich für niedersächsische Altenhilfeeinrichtungen

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen niedersächsischer Altenhilfeeinrichtungen. Dargestellt werden unter anderem Kennzahlen aus unserem niedersächsischen Altenhilfebetriebsvergleich, die die wirtschaftliche Entwicklung in den beiden vergangenen Jahren verdeutlichen.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de

B.A. Julian Börger
B.A. Julian Börger
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
j.boerger@bpg-muenster.de

Mit der spezifischen Fach- und Branchenkenntnis im Hintergrund betreut die BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits zahlreiche Mandanten in Niedersachen in Sachen Jahresabschlussprüfung und prüfungsnaher Beratung (darunter bspw. Fusionen, Ausgliederungen, Risikomanagement, Unternehmensbewertung usw.). Die Jahresabschlussprüfungen helfen Ihnen in Zeiten sich stetig weiter verändern­den Rahmenbedingungen dabei, verlässliche Zahlen als Grundlage zur Einschät­zung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Ihrer Einrichtung zu erhal­ten.

Ein zunehmend wichtiger Blick gilt hierbei auch dem Vergleich mit dem regionalen Markt bzw. den Wettbewerbern. „Wie liegt meine Einrichtung im Vergleich zum Wettbewerb?“ ist eine Frage, die uns Mandanten häufig stellen. Unser Altenheim­betriebsvergleich erlaubt uns hierauf jeweils eine fundierte und individuelle Antwort, die oftmals die Notwendigkeit zur Handlung unterstreicht. Auf Basis spezifischer Kennzahlen und Vergleichsdaten liefern wir Ihnen eine Diagnose und Einschätzung zur Angemessenheit Ihrer Erlöse, Aufwendungen, Personal­ausstattung und Inves­titionen. Im Folgenden werden u. a. ausgewählte Kennzahlen aus dem BPG-Alten­heimbetriebsvergleich der von uns geprüften über 60 nieder­säch­sischen Alten­hilfeeinrichtungen 2018 vorgestellt.

Novellierung der Altenhilfeangebote als Folge der Pflegestärkungsgesetze

Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze wurde die Altenhilfe in Deutschland neu geordnet und dem ambulanten Sektor ein höherer Stellenwert eingeräumt. Dies führte unter anderem zu einer Verlagerung von stationären zu ambulanten Versorgungssystemen und dazu, dass sich die Träger der stationären Altenhilfe intensiver mit der strategischen Frage auseinandergesetzt haben, ob das vorhan­dene Leistungsspektrum erweitert werden muss, sodass auch ambulante und teilstationäre Angebote „unter einem Dach“ am Markt platziert werden. Dadurch bieten sich Ihnen u. a. die Chancen, Ihre Kunden frühzeitig an Ihre Organisation zu binden.

Für das Geschäftsjahr 2018 sind zuerst die positiven Faktoren hervor­zu­heben: Der befürchtete Einbruch der Pflegestruktur im Jahr Eins nach der Über­leitung der Bewohner in Pflegegrade ist regelmäßig nicht in dem befürchteten Maße eingetreten. Dies belegen auch die Kennzahlen aus unserem Betriebsvergleich der von uns geprüften nieder­sächsischen Altenhilfeeinrichtungen: Während der prozen­tuale Anteil des Pflege­grades 5 von 20,4 % gegenüber dem Vorjahr (22,3 %) nur leicht rück­läufig ist, hat sich der prozentuale Anteil der Pflegegrade 4 (32,5 %; Vor­jahr 29,7 %) und 3 (30,9 %; Vorjahr 28,6 %) sogar erhöht. Der von einigen Trägern prophezeite "Bumerang-Effekt", dass das zusätzliche Personal, welches im Rahmen der Über­leitung eingestellt werden sollte, nach dem Wegfall des Bestands­schutzes nicht mehr benötigt werde, ist zumindest anhand der Zahlen des Jahres 2018 nicht zu beobachten.

Die Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils, nach dem sich bei einer Höherstufung der zu zahlende Eigenanteil nicht mehr erhöht, da die persönliche Zuzahlung durch ein Umrechnungsverfahren gedeckelt ist, bleibt für die Einrich­tungen ein Risiko, weil sie, falls sich die Pflegegrade abweichend zur Voraus­kalku­lation entwickeln, durch diese Systematik höhere wirtschaftliche Risiken tragen. Das nach wie vor deutlich positive operative Ergebnis/Betriebsergebnis I, welches im Median der von uns geprüften Einrichtungen bei TEUR 91 liegt, zeigt jedoch auch hier, dass das Geschäftsjahr 2018 besser als befürchtet verlaufen ist.

Neben den dadurch gestiegenen Anforderungen im Bereich des Bewohner- und Höherstufungsmanagements rückte im Geschäftsjahr 2018 auch die wirtschaftliche Steuerung der Einrichtungen in den Fokus. Hier sind und waren die vorhandenen Steuerungsinstrumente zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Als Beispiele sind die Aufstellung einer Deckungsbeitragsrechnung je Pflegegrad sowie die Ermittlung von kostendeckenden Stellenschlüsseln zu nennen. Dabei besteht die Heraus­forde­rung darin, einen „schlüsselgerechten“ Dienstplan zu erstellen, welcher die wirt­schaft­lichen Interessen der Einrichtung mit den Erfordernissen des Pflege­betriebs, den Bedürfnissen der Bewohner und den Mitarbeiterinteressen vereint. Fraglich ist in diesem Rahmen allerdings der Zugriff auf die benötigten Fachkräfte, da sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt durch die aktuellen Entwicklungen weiter verschärft hat.

Verschärfung des Fachkräftemangels

Die gestiegene Konkurrenzsituation mit der Eröffnung weiterer ambulanter und teil­stationärer Angebote hat den Fachkräftemangel im Bereich der Altenpflege ver­schärft. Als Konsequenz könnte es zu unbesetzten Stellen und einem Belegungs­stopp durch die Heimaufsicht kommen. Im Gespräch ist auch, dass die Gesetz­geber die Fachkraftquote weiter absenken, was zu einer noch größeren Verantwor­tung für examinierte Pflegekräfte führt.

Diese Entwicklung ist auch und insbesondere vor dem Hintergrund der Ein­führung der gene­ralistischen Pflegeausbildung zu Jahresbeginn 2020 mit Sorge zu betrach­ten. Während die Grundidee, dass die examinierten Fachkräfte mit dem neuen Berufsabschluss "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" in allen Pflegebe­reichen arbeiten können, zu befürworten ist, so stellt sich die Frage, ob sich die Nach­wuchskräfte mit erfolg­reichem Abschluss der Ausbildung dafür entscheiden, im Bereich der Altenhilfe tätig zu werden. Da es in der gesellschaftlichen Wahr­neh­mung noch immer Unterschiede zwischen der Arbeit im Pflegeheim und der Arbeit im Krankenhaus gibt, darf zumindest bezweifelt werden, dass alle Pflege­be­reiche von dieser Neuerung profitieren. Befürworter der Reform verweisen auf die sinken­den Verweildauern im Krankenhaus, den damit steigenden Bedarf der Ver­sorgung durch ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Altenhilfe, die zukünf­tige Flexibilität der Fachkräfte nach Abschluss der Ausbildung sowie die Notwen­digkeit umfassender fachbereichsübergreifender Kenntnisse, um die Qua­lität der Pflege zu erhalten.

Spannend sind in diesem Zusammenhang verschiedene Förderprogramme –  u. a. von der Bundesagentur für Arbeit – zur Weiterqualifizierung der Pflegehilfskräfte. Im Rahmen dieser Förderprogramme wird die Ausbildung der Hilfskräfte zu exa­minie­rten Pflegekräften dergestalt bezuschusst, dass die Fördergeber dem Arbeit­geber das Delta zwischen der niedrigeren Ausbildungsvergütung und der Aushilfs­vergütung erstatten und der Mitarbeiter auch während seiner Ausbildung seine bisherige (höhere) Vergütung erhält. Somit profitieren die Pflegekräfte von der Mög­lich­keit, sich ohne finanzielle Ein­bußen fortzubilden, und mit der abgeschlossenen Ausbildung von der erworbe­nen Qualifikation. Die Arbeitgeber werden finanziell ent­lastet und gewin­nen Fachkräfte die bereits mit den Arbeitsabläufen, den Kollegen und den Bewoh­nern der Einrichtung vertraut sind.

Betriebsaufspaltung – Fortsetzung des Trends zu Investoren­modellen

Bezüglich der Betreiberstruktur hat sich der Trend hin zu Investorenmodellen im Jahr 2018 fortgesetzt: Immer mehr konfessionelle Träger (z. B. Vereine, Stiftungen oder Kirchengemeinden) professionalisieren das operative Geschäft durch die Übertragung des laufenden Betriebs auf eine Kapitalgesellschaft (GmbH) unter der Führung eines fach­kundigen Geschäftsführers, der regelmäßig von einem ehrenamtlichen Aufsichtsgremium überwacht und beraten wird. Dieser Schritt hat neben Haftungsbeschränkungen und einer strukturier­teren Führungshierarchie auch oftmals den Hintergrund, das wertvolle Eigenkapital des Trägers zu schonen und die Finanzierungsstruktur der Altenhilfeeinrichtung zu optimieren. Der ursprüngliche Einrichtungsträger bleibt bei dieser Konstellation regelmäßig Eigentümer der Grundstücke und Betriebsimmobilien, um diese dann an seine Tochtergesellschaft, der sog. Betriebsgesellschaft, zu verpachten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden über 95 Prozent der von uns geprüften nieder­säch­sischen Altenhilfeeinrichtungen im Wege einer sog. Betriebsaufspaltung betrieben.

Die Güte der Pflegeimmobilien wirkt sich im Markt unmittelbar auf den Wettbewerb aus, da sich Verzögerungen bei Umbaumaßnahmen, eine geringe Einzelzimmer­quote oder veraltete Sanitäranlagen negativ auf die Belegung und damit auf die Umsatzerlösrealisation auswirken. Zudem steigen stetig die Anforderungen an die Wohnqualität im Pflegebereich. Bei einem Investorenmodell obliegt die Bewirt­schaftung der Grundstücke und Immobilien dem Investor. Dies schließt regelmäßig Instandhaltungen an "Dach und Fach" mit ein, während kleinere Instandhaltungs­maßnahmen und Schönheitsreparaturen Aufgaben des Mieters sind.

Eine zentrale Herausforderung dieses Modells ist – neben der Ausgestaltung der Betriebsübertragung auf die Kapitalgesellschaft – einen Pachtvertrag zu schließen, der zu gleichen Teilen die Renditeerwartung des Investors bzw. ursprünglichen Trägers und das Belegungsrisiko der Betriebsgesellschaft berücksichtigt. Der Inves­tor ist darauf angewiesen, dass seine Mieterlöse mindestens die korres­pon­die­renden Aufwendungen – in erster Linie sind hier die Abschreibung, etwaige Kreditzinsen und vom Investor zu tragende Instandhaltungsaufwendungen – sowie ggf. die Tilgung aufgenommener Darlehen decken. Der Betreiber bedarf einer Miete, die sich im Rahmen der Refinanzierung über die gesondert berechenbaren Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen bewegt und zugleich gewährleistet, dass für weitere vom Mieter zu zahlende investive Aufwendungen wie z. B. kleine Instandhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Der prozentuale Anteil der Miete für die Betriebsgrundstücke und –immo­bilien an den Erlösen aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen lag im Geschäftsjahr 2018 bei den Einrichtungen unseres Betriebsvergleichs im Median bei 67,9 %. Das investive Ergebnis, in dem den Investitionskostenerlösen im Wesentlichen die Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, die Instandhaltungsaufwendungen sowie die Miet­aufwendungen gegenüber stehen, beträgt in unserem Betriebsvergleich im Median TEUR 0 und war somit ausgeglichen.

In der Praxis hat es sich in diesem Zusammenhang als vorteilhaft erwiesen, im Rahmen der Verhandlung über die Festlegung der gesondert berechenbaren Investitionskosten, bei einer sog. Betriebsaufspaltung – einem Investorenmodell ohne Fremdinvestor – gegenüber den Kostenträgern von der sog. Vergleichsbe­rechnung Abstand zu nehmen und den Sozialhilfeträgern die betriebsnotwendigen Grundstücke und Immobilien des Trägers als Einheit offenzulegen und die Investitionskosten im Eigentumsmodell zu ermitteln. Durch diese Systematik steigt die Möglichkeit über die Investitionskosten eine Miete zu refinanzieren, die sowohl den Bedürfnissen des Investors als auch der Betriebsgesellschaft gerecht wird.

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Fachkenntnissen sowohl bei der Gestaltung von Betriebsübertragungs- und Pachtverträgen als auch bei der Investitions­kostenverhandlung mit den zuständigen Sozialhilfeträgern.

Ausgewählte Kennzahlen aus unserem Betriebs­vergleich für Altenhilfeeinrichtungen

Folgende ausgewählte Kennzahlen aus unserem niedersächsischen Altenheim­betriebsvergleich vermitteln einen vertiefenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie weiterer branchenspezifischer Leistungsdaten und bieten Ihnen so die Möglichkeit zum Vergleich mit Ihrer Einrichtung:

Erfolgs-, Finanzierungs- und Liquiditätskennzahlen

Pflegesätze (vollstationäre Pflege)

Leistungsdaten - Auslastung und Struktur -

Erfolgskennzahlen - Personal -

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder Fragen aufgeworfen? Dann lernen Sie uns in einem gemeinsamen Termin kennen und diskutieren Sie mit uns Ihre spezifischen Herausforderungen und unsere möglichen Unterstützungsleistungen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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